AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WTS24 GMBH für Geschäfte mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB

§ 1 Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der WTS24 GMBH, Dorsten, Deutschland (nachfolgend „WTS24 GmbH“) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, der Unternehmer ist (nachfolgend „Kunde“). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen WTS24 GMBH und dem Kunden, selbst wenn die Geltung dieser AGB nicht mehr ausdrücklich vereinbart wird.

1.2 Von den nachfolgenden AGB der WTS24 GMBH abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht Bestandteil eines Vertrages. Dies gilt auch, wenn WTS24 GMBH nach Eingang solcher Bedingungen, diesen nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden widerspricht. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien vor diesen AGB bleibt unberührt.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss

2.1 Angebote von WTS24 GMBH sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern WTS24 GMBH ein Angebot nicht ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) als verbindlich bezeichnet hat. Vorbehaltlich einer abweichenden Angabe im jeweiligen Angebot hält WTS24 GMBH sich an ein verbindliches Angebot für zwei Wochen ab Zugang des Angebots beim Kunden gebunden.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung, Rechnung oder Proforma-Rechnung von WTS24 GMBH in Textform oder der Annahme eines verbindlichen Angebots von WTS24 GMBH durch den Kunden zustande. Es gilt ausschließlich das im jeweiligen Vertrag bzw. Leistungsschein in Textform Vereinbarte.

2.3 Ein Vertrag beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen, insbesondere der von ihm mitgeteilten Einsatzumgebung. Es besteht keine Verpflichtung seitens WTS24 GMBH, die Mitteilungen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen.

2.4 Die Leistungsfähigkeit der Wasser-Hochdruckmaschinen von WTS24 GMBH hängt maßgeblich von der konkreten Einsatzumgebung ab. Verbindliche Leistungsdaten erfordern in der Regel ein Testdurchlauf in der vom Kunden geplanten Einsatzumgebung.

§ 3 Lieferung, Leistungserbringung, Subunternehmer

3.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von WTS24 GMBH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

3.2 Eine etwaige vereinbarte verbindliche Lieferzeit beginnt erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller der vom Kunden für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung zu stellenden erforderlichen Unterlagen und Informationen.

3.3 Im Falle höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Boykott o.ä., ist WTS24 GMBH berechtigt, geschuldete Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich eines angemessenen Zeitzuschlags hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er die Behinderung zu vertreten hat.

3.4 WTS24 GMBH ist in Ermangelung abweichender Vereinbarungen berechtigt, vertragliche Lieferungen und Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gewährleistung gegenüber dem Kunden verbleibt bei WTS24 GmbH.

3.5 WTS24 GMBH wird auf schriftliche Anforderung des Kunden mit den anderen Dienstleistern und Lieferanten des Kunden kooperieren. Soweit WTS24 GMBH hierdurch ein erheblicher Aufwand entsteht, kann dieser unter Zugrundelegung der bei Vertragsschluss vereinbarten Preise separat abgerechnet werden. Soweit WTS24 GMBH beabsichtigt, hiernach zusätzlichen Aufwand gegenüber dem Kunden abzurechnen, wird der Kunde hierüber unverzüglich schriftlich oder in Textform informiert.

3.6 WTS24 GMBH erbringt die Leistungen nach vorheriger Absprache und soweit erforderlich auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers. Soweit eine Leistungserbringung auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers nicht erforderlich ist, ist WTS24 GMBH in der Auswahl des Leistungsorts frei.

§ 4 Mitwirkung und Beistellungen

Ergänzend zu den im jeweiligen Vertrag enthaltenen Bestimmungen und den Mitwirkungspflichten gem. Ziff. 7 gelten folgende allgemeine Regelungen:

4.1 Wird vom Kunden ein Ansprechpartner oder eine Kontaktperson benannt, ermächtigt der Kunde damit diese Person ihn im Rahmen des Projekts zu vertreten, insbesondere erklärt der Kunde damit, dass er alle Erklärungen dieser Person für und wider sich gelten lassen will, soweit sie sich auf die Zusammenarbeit zwischen WTS24 GMBH und dem Kunden beziehen.

4.2 Der Kunde wird WTS24 GMBH bei Bedarf Stellflächen, Räume und Arbeitsplätze, für die für die Erbringung der Leistungen erforderliche Anzahl von Personen zur Verfügung stellen. Der Kunde hat WTS24 GMBH und deren Personal bei Bedarf zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinem Betriebsgelände zur Erbringung der Leistungen zu gewähren. Sofern im Betrieb des Kunden bestimmte Sicherheitsanforderungen einzuhalten sind, hat der Kunde WTS24 GMBH unaufgefordert auf diese hinzuweisen und über Anforderungen an das Verhalten im Betrieb zu belehren.

4.3 Die vom Kunden zu erbringenden Beistellungen und Mitwirkungen stellen echte Verpflichtungen und nicht nur Obliegenheiten dar. Verletzt der Kunde diese Pflichten und hat die Verletzung Auswirkungen auf die von WTS24 GMBH zu erbringenden Leistungen, so kann WTS24 GMBH – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Hierauf finden etwaig vereinbarte Regelungen zu einem Änderungsverfahren, Change Request Verfahren oder ähnlichem, auch soweit vertraglich nur zugunsten des Kunden vorgesehen, entsprechende Anwendung. Sofern WTS24 GMBH durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung der Verpflichtungen durch den Kunden ein Mehraufwand entsteht, kann dem Kunden dieser Mehraufwand unter Anwendung der vereinbarten Preise gesondert in Rechnung stellen. Von WTS24 GMBH einzuhaltende Termine verschieben sich in sachlich angemessenem Verhältnis zur Dauer der Verspätung der Beistellung sowie deren Relevanz für die Leistungserbringung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt, Abtretungsverbot

5.1 WTS24 GMBH behält sich bis zur vollständigen Zahlung der aus der Lieferung folgenden Forderung das Eigentum an den gelieferten Sachen vor.

5.2 Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet, den gelieferten Gegenstand pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde unverzüglich WTS24 GMBH schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, WTS24 GMBH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den WTS24 GMBH entstandenen Ausfall.

5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an WTS24 GMBH in Höhe des mit WTS24 GMBH vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. WTS24 GMBH nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von WTS24 GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. WTS24 GMBH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5.4 Die Be- und Verarbeitung der gelieferten Sache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für WTS24 GMBH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der gelieferten Sache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die gelieferte Sache mit anderen, WTS24 GMBH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt WTS24 GMBH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der von WTS24 GMBH gelieferten Sache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde WTS24 GMBH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für WTS24 GMBH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von WTS24 GMBH gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an WTS24 GMBH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; WTS24 GMBH nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.

5.5 WTS24 GMBH verpflichtet sich, die WTS24 GMBH zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

5.6 Die Rechte des Kunden aus Verträgen mit WTS24 GMBH sind ohne schriftliche Zustimmung von WTS24 GMBH nicht übertragbar. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 6 Nutzungsrechte

6.1 Sofern vertraglich die Übertragung von Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Verwertungsrechten an den von WTS24 GMBH erbrachten Lieferungen und Leistungen auf den Kunden vereinbart ist, steht die Übertragung dieser Rechte unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der aus der Lieferung oder erbrachten Leistung folgenden Forderung.

6.2 WTS24 GMBH bleibt Inhaber aller Materialien, die durch gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche Positionen gleich welcher Art (z.B. Patentrechte, Designrechte, Markenrechte, Gebrauchsmusterrechte und Urheberrechte) und gleich ob eingetragen oder nicht („geistige Eigentumsrechte“), geschützt sind oder geschützt werden können („Materialien“) und WTS24 GMBH zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zustehen oder von WTS24 GMBH (oder von Dritten im Auftrag von WTS24 GMBH) nach Abschluss des Vertrags entwickelt werden. Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen. Mit der Übergabe der Materialien räumt WTS24 GMBH dem Kunden an den unter dem Vertrag gelieferten Materialien ein nicht-ausschließliches, dauerhaftes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht ein, diese zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrags ergibt.

6.3 Der Kunde bleibt Inhaber aller Materialien, die ihm zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zustehen oder von ihm (oder von Dritten in seinem Auftrag) nach Abschluss des Vertrags entwickelt werden („Kunden-Materialien“). Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen. Sofern diese von WTS24 GMBH vorgenommen werden, erfolgen sie zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung durch den Kunden. Ziff. 6.1 findet insoweit auch für ein dadurch neu geschaffenes Werk entsprechende Anwendung. Der Kunde räumt WTS24 GMBH ein auf den Zeitraum und den Zweck der Vertragsdurchführung begrenztes, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Kunden-Materialien ein.

6.4 Sofern WTS24 GMBH als Teil der Lieferung oder der unter dem Vertrag zu erbringenden Leistung Software Dritter oder „Open Source Software“ (z.B als „embedded system“) liefert oder für den Kunden nutzbar macht, erhält der Kunde Nutzungsrechte an dieser nicht von WTS24 GMBH, sondern von dem Dritten entsprechend dessen Lizenzbestimmungen oder gemäß der für die Open Source Software geltenden Lizenzbestimmungen. Es obliegt dem Kunden, diese Lizenzbestimmungen einzuhalten.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke und/oder Marken – nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WTS24 GMBH oder – sofern abweichend – des Herstellers zu verändern.

§ 7 Mangelhaftung, Mitwirkung des Kunden

7.1 Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mangelhaftung unter Berücksichtigung der nachfolgend in den „Besonderen Bestimmungen für Kauf-, Miet- und Werkverträgen“ (Ziff. 15) enthaltenen abweichenden Regelungen.

7.2 Der Kunde wird WTS24 GMBH, soweit es für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Gegenstände überlassen und WTS24 GMBH in seiner Betriebssphäre alle zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen erforderlichen Voraussetzungen schaffen.

7.3 WTS24 GMBH erhält vom Kunden insbesondere seine individuellen Anforderungen an den Vertragsgegenstand. Dazu zählen auch vollständige Angaben zu der bestehenden Einsatzumgebung, etwaigen Schnittstellen, die Unternehmensabläufe sowie die Vorstellungen über technische und organisatorische Rahmenbedingungen.

7.4 Weitere Pflichten des Kunden sind insbesondere der Einsatz fachlich befähigter Mitarbeiter und ausreichende Schulung seiner Mitarbeiter, um ein abgesichertes Einführungs- und Bedienungsverfahren sicherzustellen sowie die Vorbereitung und Durchführung der Abnahme, insbesondere die Verfügbarkeit von Datenfernübertragungen und vollständige, unverzügliche und hinreichend präzise Fehlermeldungen vorab per Telefon und in Textform.

§ 8 Haftung

8.1 WTS24 GMBH haftet für Personenschäden unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von WTS24 GMBH vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüchen im Rahmen des Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB.

8.2 Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von WTS24 GMBH verübten, wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet WTS24 GMBH auch dann, wenn WTS24 GMBH lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ausgeschlossen ist insoweit jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung von WTS24 GMBH für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Verjährung

9.1 Alle Ansprüche der Kunden verjähren ungeachtet des Rechtsgrundes in 12 Monaten.

9.2 Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüchen aus Unternehmerregress (§§ 478, 479 BGB) und Personenschäden verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen.

9.3 Die gesetzlichen Regelungen gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

§ 10 Rechte von Dritten, Freistellung

10.1 Der Kunde sichert WTS24 GMBH zu, dass alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen, Dokumente, Maschinen, Daten, Texte, Informationen, Software, Bilder und sonstige Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde über entsprechende Nutzungsrechte („Lizenzen“) verfügt.

10.2 Der Kunde stellt WTS24 GMBH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die WTS24 GMBH wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der Verwendung inklusive Speicherung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen, Dokumente, Maschinen, Daten, Texten, Informationen, Software, Bildern und sonstigen Inhalten resultieren. Der Kunde ist verpflichtet, WTS24 GMBH die erforderlichen Kosten zu erstatten, die infolge der Inanspruchnahme entstehen. Sonstige Ansprüche von WTS24 GMBH bleiben unberührt.

10.3 Der Kunde verpflichtet sich ferner, WTS24 GMBH alle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen sowie Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, um geltend gemachte Ansprüche Dritter abwehren zu können.

10.4 Werden Ansprüche aus der Verletzung in Deutschland geltender Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Liefergegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, wird der Kunde WTS24 GMBH in die Lage versetzen, die Geltendmachung abzuwehren. Der Kunde ist verpflichtet, (1) WTS24 GMBH unverzüglich schriftlich von der Geltendmachung solcher Ansprüche zu benachrichtigen, (2) alle zur Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen WTS24 GMBH mitzuteilen und sonstigen Mitwirkungspflichten zu genügen, (3) WTS24 GMBH die Entscheidung zu überlassen, ob und wie der Anspruch abgewehrt wird. WTS24 GMBH wird dem Kunden in solchen Zusammenhängen alle Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, die im Verhältnis zwischen WTS24 GMBH und dem Kunden unstreitig sind oder von WTS24 GMBH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Sofern rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände in Deutschland geltende Schutzrechte Dritter verletzen oder nach Ansicht von WTS24 GMBH die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann WTS24 GMBH, soweit die Haftung nicht entfällt, auf eigene Kosten entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen bzw. so abzuändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder – auf Wunsch des Kunden – dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis zu diesem Zeitpunkt gezogenen Nutzungen ersetzen.

10.5 Soweit der Kunde die von WTS24 GMBH unter dem Vertrag gelieferten Materialien selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Ansprüche nach dieser Ziff. 10, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die von ihm oder einem Dritten vorgenommenen Änderungen keine Verletzung von Schutzrechten Dritter verursacht haben.

10.6 Die vorstehenden Regelungen der Ziff. 10 finden umgekehrt entsprechende Anwendung für den Fall, dass WTS24 GMBH wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter durch Kunden-Materialien oder vom Kunden beigestellter Materialien Dritter in Anspruch genommen wird.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

11.1 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig, von WTS24 GMBH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind; dies gilt nicht, wenn es sich um Mängelansprüche des Kunden gegenüber WTS24 GMBH aus demselben Vertrag handelt.

11.2 Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und dem aus der Lieferung (ohne Lieferkosten) resultierenden Rechnungsbetrag zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge unbestritten ist oder der Anspruch gerichtlich festgestellt wurde.

§ 12 Referenzen

WTS24 GMBH hat das Recht, die für den Kunden erbrachten Leistungen bei Nennung des Kundennamens und der Branche des Kunden als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung von WTS24 GMBH im Internet. Soweit der Name eines Kunden ganz oder teilweise mit einer Marke oder einer Bezeichnung, die durch ein anderes Recht geschützt ist, identisch ist, wird dadurch vorgenanntes Recht von WTS24 GMBH nicht beeinträchtigt.

§ 13 Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

13.1 Erschöpfen sich die Leistungspflichten von WTS24 GMBH nicht in einer einmaligen, zeitlich begrenzten Leistungserbringung („Dauerschuldverhältnis“), beträgt die Vertragslaufzeit vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Vertrag mindestens einen Monat und verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von WTS24 GMBH oder dem Kunden in Textform gekündigt wird.

13.2 Die gesetzlichen Kündigungsrechte (z.B. §§ 643, 649 BGB) und das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleiben von der Vereinbarung einer Mindestlaufzeit im Vertrag oder nach Ziff. 13.1 unberührt.

§ 14 Vergütung, Zahlungsbedingungen

14.1 Die Vergütung ist ab dem Tag der Leistungserbringung zur Zahlung fällig und unverzüglich nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug auf das Konto von WTS24 GMBH zu leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Zeit- und Materialbasis jeweils monatlich nachträglich für die im Vormonat erbrachten Leistungen.

14.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Zölle sind vom Kunden zu tragen. Sofern keine Preise vereinbart sind, gilt die Preisliste von WTS24 GMBH in der jeweils aktuellsten Fassung.

14.3 WTS24 GMBH ist berechtigt, die mit Kunden vereinbarten Preise in einem Dauerschuldverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat gegenüber dem Kunde schriftlich zu verändern, jedoch frühestens nach vier Monaten ab Vertragsbeginn. Dem Kunden steht für diesen Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

14.4 Sofern WTS24 GMBH auf Wunsch des Kunden Leistungen zur Nachtzeit (zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr) erbringt, wird dem Kunden dafür ein Zuschlag auf die sonst vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt. Die Höhe des Zuschlags ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag und beträgt in Ermangelung einer Absprache 100%.

§ 15 Besondere Bestimmungen für Kauf-, Miet- und Werkverträge

Ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen gelten ferner folgende Regelungen:

15.1 Die Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache wird ausgeschlossen (§ 536 BGB).

15.2 Der Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Abnahme von Lieferungen und Leistungen (nachfolgend einheitlich das „Werk“), sofern eine Abnahme vereinbart und/oder erforderlich ist, sobald WTS24 GMBH dem Kunden die Fertigstellung des abzunehmenden Werkes in Textform anzeigt.

15.3 Liegt ein unwesentlicher Mangel vor, kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

15.4 Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden von WTS24 GMBH, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 2 Wochen seit Anzeige der Fertigstellung, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme des Werkes durch den Kunden sowie ohne seine Erklärung, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei, als erfolgt.

15.5 Es obliegt dem Kunden, Lieferungen und Leistungen von WTS24 GMBH unverzüglich nach Entgegennahme, spätestens jedoch unverzüglich nach Anzeige der Fertigstellung dahingehend zu untersuchen, ob sie vertragsgemäß sind; § 377 HGB bleibt unberührt. Der Transport einer von WTS24 GMBH erstellten oder modifizierten Software, die in einem Testsystem dem Kunden bei Anzeige der Fertigstellung bereitgestellt wurde, in ein Produktivsystem, sowie vergleichbare Leistungen in ähnlich gelagerten Sachverhalten, obliegen dem Kunden.

15.6 WTS24 GMBH ist berechtigt, bis zu 50 % der Kauf- oder Werklohnforderung unmittelbar nach Vertragsschluss als Abschlagsforderung geltend zu machen. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen mit Werkvertragscharakter sind vor Fertigstellung der Leistungen gestellte Rechnungen im Zweifel dahingehend zu verstehen, dass mit der jeweiligen Rechnung ein entsprechender Abschlag auf die nach Abnahme fällig werdende Werklohnforderung geltend gemacht wird. Für die einzelne Abschlagsforderung gilt Ziff. 14 entsprechend.

15.7 WTS24 GMBH behält sich im Falle eines berechtigten Nacherfüllungsverlangens des Kunden vor, die Art der Nacherfüllung (Nachlieferung bzw. Nachbesserung) zu bestimmen. Die §§ 439 Abs. 3, 636 BGB bleiben unberührt.

§ 16 Änderungsvorbehalt

WTS24 GMBH behält sich vor, außerhalb eines konkreten Leistungsaustauschs jederzeit Änderungen dieser AGB oder hierauf Bezug nehmender weiterer Vertragsbedingungen vorzunehmen. Während eines laufenden Vertrags werden solche Änderungen nur wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und WTS24 GMBH den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Frist in der Änderungsmitteilung in Textform hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde der Änderung, gilt der Vertrag ohne die Änderungen weiter. WTS24 GMBH ist jedoch berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende innerhalb von einem Monat nach Zugang des Widerspruchs schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zu kündigen. Von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen sind alle Änderungen, die sich auf wesentliche Vertragspflichten einer Partei beziehen; dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung erforderlich ist, um den Vertrag, die AGB oder die hierauf Bezug nehmenden weiteren Vertragsbedingungen an zwingende gesetzliche Änderungen anzupassen.

§ 17 Rücktritt oder Stornierung durch den Käufer

17.1 Tritt der Käufer nach Auftragserteilung vom Vertrag zurück oder storniert den Auftrag aus Gründen, die nicht von der Verkäuferin zu vertreten sind, ist die Verkäuferin berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

17.2 Der Schadensersatz wird pauschal wie folgt berechnet:

  1. 30 % des vereinbarten Kaufpreises, wenn die Ware noch nicht beschafft oder reserviert wurde.
  2. 50 % des Kaufpreises, wenn die Ware bereits beschafft, reserviert oder für den Käufer vorbereitet wurde.
  3. Bis zu 100 % des Kaufpreises, wenn die Ware speziell für den Käufer beschafft, angepasst oder bereits ausgeliefert bzw. versandbereit gestellt wurde.
  4. Bei gebrauchten Maschinen oder Anlagen, die speziell für den Käufer auf dem Markt beschafft oder reserviert wurden, beträgt der pauschale Schadensersatz mindestens 30 % bis maximal 100 % des Kaufpreises, abhängig vom Stand der Beschaffung und den bereits entstandenen Kosten.
  5. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit dem Schadensersatz verrechnet.
  6. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Verkäuferin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 18 Sonstiges

18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts („CISG“) und des Kollisionsrechts.

18.2 Die Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der jeweiligen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

18.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von WTS24 GMBH, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. WTS24 GMBH ist indes berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.

18.4 Vertragssprache ist deutsch. Sofern ein Vertrag bilingual gefasst wird, ist die deutschsprachige Fassung maßgeblich.

18.5 Die Rechte und Pflichten von WTS24 GMBH und dem Kunden bestimmen sich zunächst anhand des vertraglich Vereinbarten, sodann nach diesen AGB.

18.6 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Regelungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Anwendung von § 139 BGB wird ausgeschlossen.

Stand: März 2021
WTS24 GMBH